Erstberatung
Maßgeblich für den Erfolg anwaltlicher Tätigkeit ist nicht zuletzt eine frühzeitige Einbindung des Rechtsanwaltes in die anstehende rechtliche Problematik.
Wir stellen im Rahmen unserer Tätigkeit nicht selten fest, dass sich die rechtliche Situation von Mandanten erst dadurch verschlechtert hat, dass zu spät auf anwaltlichen Rat zurückgegriffen wurde.
Dieses Vorgehen ist nahezu ausnahmslos finanziell motiviert; es besteht Unkenntnis über die Höhe des zu erwartenden Anwaltshonorars und die Erwartung, dieses ggf. vermeiden zu können.
Gerade bei Geschäftsvorgängen von wirtschaftlich erheblicher, ggf. sogar existenzieller Bedeutung, wie dem Erwerb bzw. der Veräußerung einer Immobilie oder der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen, steht das Risiko von Fehlentscheidungen in keinem Verhältnis zu dem Anwaltshonorar für eine frühzeitige und fachkundige Beratung.
Vor diesem Hintergrund bieten wir an, rechtliche Angelegenheiten frühzeitig im Rahmen einer Erstberatung gemeinsam zu erörtern; unser Pauschalhonorar hierfür beträgt € 90,00 einschließlich Mehrwertsteuer. Wir rechnen die Beratungspauschale für den Fall, dass sich aus der Erstberatung eine umfassende rechtliche Beratung und Betreuung ergibt, selbstverständlich auf das weitergehende Honorar an.



