Abwehr der Inanspruchnahme von Bürgschaften bei Insolvenz eines Baukonzerns
Gewerk:
Verhinderung / Begrenzung der Inanspruchnahme von Bürgschaften nach der Insolvenz eines großen Baukonzerns
Tätigkeitsumfang:
Beratung und Vertretung der Insolvenzverwaltung sowie bürgschaftsgebender Banken bei der Abwehr der Inanspruchnahme von Bürgschaften im Team mit Bauingenieuren
außergerichtliche Streitbeilegung hinsichtlich Werklohn-, Nachtrags-, Schadenersatz-, Terminstreitigkeiten sowie insbesondere Streitigkeiten hinsichtlich der Vertragserfüllung und Gewährleistung mit dem Ziel der endgültigen Beendigung aller wechselseitigen Verpflichtungen