Verkehrsrecht
Wir sind sowohl im Verkehrsstraf- bzw. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht als auch im Verkehrszivilrecht tätig. Aufgrund unserer langjährigen und überregionalen Tätigkeit für ein Mietwagenunternehmen verfügen wir über umfassende Erfahrungen im Bereich der Abwicklung von Verkehrsunfällen; die bundesweite Regulierung hunderter Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren spricht für sich.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir führen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und sichern auf diese Weise, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche aus Verkehrsunfällen, wie etwa
- Reparaturkosten,
- Restwert,
- Wertminderung,
- Sachverständigenkosten,
- Nutzungsentschädigung,
- Mietwagenkosten,
- Kostenpauschale und
- Schmerzensgeld
auch tatsächlich reguliert werden. Es kommt immer wieder vor, dass aus Unkenntnis der tatsächlichen Sach- und Rechtslage oder dadurch, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung unzutreffende Auskünfte erteilt, nur ein Teil der bestehenden Ansprüche durchgesetzt wird. Dies muss nicht sein – wir sorgen dafür, dass Ihnen dies nicht geschieht.
Für die Bearbeitung von Verkehrsunfallschäden benötigen wir:
- eine Unfallmeldung,
- eine Regulierungsvollmacht,
- eine Kopie des Kfz-Scheines,
- bei geleasten Fahrzeugen eine Kopie des Leasingvertrages mit AGB,
- bei finanzierten Fahrzeugen eine Kopie des Kreditvertrages mit AGB,
- eine Kopie der Unfallaufnahme der Polizei (soweit vorhanden),
- Fotos des geschädigten Fahrzeuges (soweit vorhanden),
- ein Sachverständigengutachten nebst diesbezüglicher Rechnung (soweit vorhanden),
- ein Kostenangebot der Reparaturwerkstatt oder die Reparaturrechnung (soweit vorhanden),
- eine Rechnung für den Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges,
- die Mietwagenrechnung, wenn ein Mietwagen in Anspruch genommen wurde,
- die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie einen Arztbericht, wenn Personenschaden eingetreten ist.
Nutzen Sie unsere Kompetenz in der Abwicklung von Verkehrsunfällen – realisieren Sie alle Ansprüche, die Ihnen von Gesetzes wegen zustehen.